Immer wieder erreichen mich Anfragen, ob mein Studio geöffnet sei, ob es derzeit möglich ist, Bewerbungsfotos und Business-Portraits von mir anfertigen zu lassen.
Der Fall ist etwas kompliziert gelagert und es handelt sich um eine sehr spezielle Frage, die auf Basis der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) nicht eindeutig zu beantworten ist. Ich habe mich daher an die Bayrische Staatskanzlei gewandt. Auch dort zeigte man sich von der Frage zunächst überfordert und reichte sie an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie weiter. Von den dortigen Fachleuten erhielt ich schließlich die Auskunft, dass “… sowohl die Anfertigung von Bildern innerhalb von Gebäuden als auch die Erstellung von Kundenportraits – unter Einhaltung der maximalen Personenanzahl und der Abstandsregeln – möglich” sei.
Also “Grünes Licht”! Das Studio bleibt geöffnet!
Termine können jederzeit vereinbart werden.
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